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   BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20   

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https://dejure.org/2021,45448
BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20 (https://dejure.org/2021,45448)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2021 - 3 C 6.20 (https://dejure.org/2021,45448)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 (https://dejure.org/2021,45448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KHG § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 2
    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KHG, § 6 Abs 1 KHG, § 6 Abs 4 KHG, § 8 Abs 2 KHG
    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • rewis.io

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • doev.de PDF

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • bverwge-wolterskluwer

    KHG § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 2.
    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ein Krankenhausträger kann die Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan (§ 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 KHG) auch dann nicht unabhängig von einer tatsächlichen Bedarfsdeckung und bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern ohne ...

  • rechtsportal.de

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen; Bentragung der Aufnahme in den Krankenhausplan für ein erst noch zu errichtendes Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Fachkrankenhaus - und der Krankenhausplan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 174, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich das Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 18 f., vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309 Rn. 15, jeweils m.w.N., und vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 23; Beschluss vom 12. Februar 2007 - 3 B 77.06 - juris Rn. 5).

    Im Übrigen ist ihm ein Einschätzungsspielraum eingeräumt, ob er die Aufnahme der Klägerin zum Anlass nimmt, einen Mitbewerber ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen, und - bejahendenfalls - zu welchem Zeitpunkt dies erfolgen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 18 und Rn. 24).

    Dies dient auch dazu, die Zwecke des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erreichen, die bei einer gleichen Förderung unnötiger oder leistungsschwächerer Krankenhäuser gefährdet würden (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - a.a.O. Rn. 33; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 = juris Rn. 84; Kammerbeschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977 = juris Rn. 15).

    Der Beklagte kann daher eine in Aussicht genommene Verringerung von Bettenkapazitäten anderer Krankenhäuser auch erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2020 - 3 C 14.18

    Sicherstellung der zur Aufnahme in den Krankenhausplan erforderlichen personellen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Die sächliche und personelle Ausstattung des Krankenhauses muss auf Dauer so angelegt sein, dass die Leistungsfähigkeit konstant erhalten bleibt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 C 14.18 - BVerwGE 168, 1 Rn. 22 m.w.N.).

    Darüber hinaus kommt es darauf an, ob das Krankenhaus die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche weitere personelle sowie räumliche und medizinisch-technische Ausstattung besitzt (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 109 = juris Rn. 69; zu den näheren Anforderungen an die personelle Ausstattung im ärztlichen Bereich: BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 C 14.18 - a.a.O. Rn. 26 ff.).

    Entsprechend setzt die Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses im Verfahren auf Planaufnahme nicht voraus, dass das Krankenhaus den Betrieb schon aufgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 C 14.18 - BVerwGE 168, 1 Rn. 20 ff.; neu zu errichtende Tagesklinik).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Ein solcher Anspruch widerspricht den gesetzlich bestimmten Anspruchsvoraussetzungen und dem Zweck des Gesetzes, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 = juris Rn. 82 ff.); er lässt sich daher auch nicht aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG ableiten.

    Dies dient auch dazu, die Zwecke des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erreichen, die bei einer gleichen Förderung unnötiger oder leistungsschwächerer Krankenhäuser gefährdet würden (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - a.a.O. Rn. 33; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 = juris Rn. 84; Kammerbeschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977 = juris Rn. 15).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Darüber hinaus kommt es darauf an, ob das Krankenhaus die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche weitere personelle sowie räumliche und medizinisch-technische Ausstattung besitzt (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 109 = juris Rn. 69; zu den näheren Anforderungen an die personelle Ausstattung im ärztlichen Bereich: BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 C 14.18 - a.a.O. Rn. 26 ff.).

    Darüber hinaus ist ein Krankenhaus auch dann bedarfsgerecht, wenn es neben anderen Krankenhäusern geeignet wäre, den vorhandenen Bedarf zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 107; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 11.16

    Fachgebiet Psychosomatik; Klageänderung; Spruchreifmachung; Thüringer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    b) Bundesrechtlich sind die Länder verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen (§ 6 Abs. 1 KHG), in dem der landesweite Versorgungsbedarf in räumlicher, fachlicher und struktureller Gliederung beschrieben wird (Bedarfsanalyse), die zur Bedarfsdeckung geeigneten Krankenhäuser verzeichnet werden (Krankenhausanalyse) und festgelegt wird, mit welchen dieser Krankenhäuser der beschriebene Bedarf gedeckt werden soll (Versorgungsentscheidung; vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 24 m.w.N.).

    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich das Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 18 f., vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309 Rn. 15, jeweils m.w.N., und vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 23; Beschluss vom 12. Februar 2007 - 3 B 77.06 - juris Rn. 5).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Das Oberverwaltungsgericht hat keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen, die den Verdacht rechtfertigen würden, die Patientenzuweisungen könnten berufsrechtlich unzulässig oder strafbar sein (zu der für die Tatbestandsverwirklichung nach § 299a und § 299b StGB erforderlichen Unrechtsvereinbarung: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, BT-Drs. 18/6446 S. 17 ff.; zu unerlaubten Patientenzuweisungen im Sinne der ärztlichen Berufsordnungen: BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08 - NJW 2011, 2211 Rn. 27 ff.; Bundesärztekammer, Hinweise und Erläuterungen zu Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen, DÄBl. 24/2016 v. 17. Juni 2016, Bekanntgaben der Herausgeber, A 1 f.).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Dies dient auch dazu, die Zwecke des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erreichen, die bei einer gleichen Förderung unnötiger oder leistungsschwächerer Krankenhäuser gefährdet würden (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - a.a.O. Rn. 33; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 = juris Rn. 84; Kammerbeschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977 = juris Rn. 15).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Darüber hinaus ist ein Krankenhaus auch dann bedarfsgerecht, wenn es neben anderen Krankenhäusern geeignet wäre, den vorhandenen Bedarf zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 107; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 6.15

    Zuschlag; Brustzentrum; besondere Aufgaben; Versorgungsauftrag; Krankenhausplan;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    § 6 KHG legt für die Krankenhausplanung keinen Detaillierungsgrad fest, so dass durch das Landesrecht auch eine Rahmenplanung bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 - BVerwGE 156, 124 Rn. 30).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich das Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 18 f., vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309 Rn. 15, jeweils m.w.N., und vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 23; Beschluss vom 12. Februar 2007 - 3 B 77.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 3 C 69.90

    Ablehnung der Aufnahme einer Privatklinik in den Krankenhausplan des Freistaates

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

  • BVerwG, 12.02.2007 - 3 B 77.06

    Rechtmäßigkeit der Absprechung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses;

  • BVerwG, 11.06.2021 - 3 B 43.19

    Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2012 - 9 S 2770/10

    Aufnahme eines bloß im Entwurfsstadium existierenden Krankenhauses in den

  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Krankenhaus leistungsfähig, wenn es dauerhaft über die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für ein Krankenhaus der betreffenden Art erforderliche personelle, räumliche und medizinisch-technische Ausstattung verfügt (vgl BVerfG vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209, 226 = juris RdNr 72; BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 25 RdNr 36; BVerwG vom 16.1.1986 - 3 C 37.83 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9 = juris RdNr 66 f; BVerwG vom 25.3.1993 - 3 C 69.90 - Buchholz 451.74 § 1 KHG Nr. 8 = juris RdNr 34; BVerwG vom 11.11.2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 = juris RdNr 19) .

    Die für die Aufnahme in den Krankenhausplan erforderliche Leistungsfähigkeit ist dann prospektiv anhand der vom Krankenhausträger darzulegenden beabsichtigten Ausstattung zu prüfen (vgl BVerwG vom 11.11.2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 = juris RdNr 21 ff) .

  • VG Greifswald, 18.01.2024 - 3 A 190/23

    Anforderungen an die Konkretisierung der Leistungsfähigkeit eines geplanten

    Eine konkrete Zuordnung der einzelnen ärztlichen Funktionsstellen sei laut dem OVG Bautzen sowie dem Bundesverwaltungsgericht (AZ: 3 C 6.20, Urteil vom 11. November 2022) jedoch nicht notwendig.

    Die Klägerin ziehe die falschen Schlüsse aus den Entscheidungen des OVG Bautzen (AZ: 5 A 684/17U), welches bereits aufgehoben sei, und des BVerwG (AZ: 3 C 6.20).

    Auch ein noch in Planung befindliches Krankenhaus kann in den Krankenhausplan aufgenommen werden (BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, Rn. 21, juris).

    Es müssen nachvollziehbare Anhaltspunkte für die auf Dauer angelegte Leistungsfähigkeit vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, juris Rn. 19).

    Diese Anforderungen gelten auch für die Aufnahme eines erst noch zu errichtenden (Fach-)Krankenhauses in den Krankenhausplan (BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, juris Rn. 20).

    Die Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses im Verfahren auf Planaufnahme setzt nicht voraus, dass das Krankenhaus den Betrieb schon aufgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, Rn. 21, juris).

    Bei einem neu zu errichtenden Krankenhaus ist jedoch die vorausschauende Beurteilung der Leistungsfähigkeit durch die zuständige Landesbehörde im Vergleich zu einem Krankenhaus mit laufendem Betrieb erschwert (BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, juris Rn. 23).

    Erforderlich ist hierzu ein hinreichend konkretisiertes und plausibles Finanzierungskonzept (BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, juris Rn. 23; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 9 S 2770/10 -, Rn. 29, juris).

    Beantragt der Krankenhausträger die Aufnahme in den Krankenhausplan für ein erst noch zu errichtendes Krankenhaus, setzt die nach § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 2 KHG erforderliche Leistungsfähigkeit des Krankenhauses ein hinreichend konkretisiertes und schlüssiges Finanzierungskonzept voraus (BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, juris Rn. 18).

    Das Finanzierungskonzept muss zumindest erkennen lassen, mit welchen Baukosten der Krankenhausträger rechnet und mit welchen Mitteln (Eigenmittel, staatliche Fördermittel, sonstige Fremdmittel) die Finanzierung erfolgen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, Rn. 27).

    Pauschale Erklärungen zur Finanzierbarkeit genügen nicht für ein hinreichend konkretisiertes und plausibles Finanzierungskonzept (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, BVerwGE 174, 126-139, Rn. 26, juris).

  • BVerwG, 08.07.2022 - 3 C 2.21

    Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan

    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich sein Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 Rn. 15 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

    Zwar sind die Länder verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen (§ 6 Abs. 1 KHG), in dem der landesweite Versorgungsbedarf in räumlicher, fachlicher und struktureller Gliederung beschrieben wird (Bedarfsanalyse), die zur Bedarfsdeckung geeigneten Krankenhäuser verzeichnet werden (Krankenhausanalyse) und festgelegt wird, mit welchen dieser Krankenhäuser der beschriebene Bedarf gedeckt werden soll (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 24 m. w. N. und vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 Rn. 12).

    bb) Für die Bedarfsfeststellung ist auf den für das Verpflichtungsbegehren der Klägerin maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2018 - 3 C 11.16 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 18 Rn. 16 m. w. N., vom 26. Februar 2020 - 3 C 14.18 - BVerwGE 168, 1 Rn. 40 und vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 Rn. 9).

    Aus der im Berufungsurteil getroffenen Feststellung, dass die Krankenhausplanung des Landes Niedersachsen für das Fachgebiet PSM an Mängeln leidet und unzureichend ist, ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - GesR 2022, 152 Rn. 15).

  • BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 13.21

    Zuweisung einer kommunalen Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und

    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich das Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21

    Entziehung einer Versorgungsregion für die psychiatrische Pflichtversorgung

    Ein Anspruch auf Feststellung der Planaufnahme besteht, wenn sich das Krankenhaus in der Auswahl im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG als "am besten" durchsetzt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2021 - 3 C 6.20 - Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 5 A 37/23

    Krankenhausplanung; Universitätsklinik; Zentren und Schwerpunkte;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11. November 2021 - 3 C 6.20 -, juris Rn. 15 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12. Juni - 1 BvR 355/86 -, juris) hat ein Krankenhausträger, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 KHG einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan, wenn das Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet und leistungsfähig ist sowie wirtschaftlich arbeitet und wenn es anbietet, einen anderweitig nicht gedeckten Bedarf zu befriedigen.
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